Was darf ich als Blogger? Rechte und Pflichten

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Alle Eckdaten und wichtige Infos findet ihr auch nochmal auf diesem Merkblatt, welches ich euch zusammengestellt habe: Rechte von Bloggern PDF

Meinungsfreiheit

Jeder Blogger unterliegt den „üblichen Richtlinien journalistisch-redaktioneller Tätigkeit“[1] dies garantiert euch nach Artikel  5 des Grundgesetzes die Meinungs – und Pressefreiheit.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dabei dürft ihr jedoch nicht vergessen, dass eure Meinung (vor allem bei kritischen Blogs) nicht die Grundrechte anderer verletzen, und dem Abschnitt 14 „Beledigung“ des Strafgesetzbuches widersprechen darf.

Vorsicht: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

Max Mustermann ist ein Idiot!

Ich finde, dass Max Mustermann ein Idiot ist.

Diese Aktion lässt stark vermuten, dass Max Mustermann ein Idiot sei.

Mit solchen „eleganteren“ Formulierungen kommt ihr gar nicht erst in die Situation wegen Rufmordes (üble Nachrede §186 StGB) oder Beleidigung (§185) verklagt zu werden.

Impressum

Grundsätzlich gilt, egal ob euer Blog persönlich (Mediendienst Staatsvertrag; §55)  oder redaktionell (Telemediengesetz; §5) gestaltet ist: Ihr braucht ein rechtsgültiges Impressum.

Denn auch private Blogs gelten, sofern sie regelmäßig betrieben werden als geschäftsmäßig.

„ Nach dem MdStV müssen sie demnach Name, Anschrift und „unmittelbare (elektronische) Kontaktmöglichkeiten“ in einem Impressum angeben. Ein Internet-Pseudonym genügt dabei nicht – Vor- und Nachname sind vollständig einzutragen. Zu der kompletten Anschrift gehören Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort sowie gegebenenfalls auch das Land.“[2]

Ihr findet im Netz viele Generatoren die euch dabei helfen – besonders empfehlenswert ist eRecht24.

 

Quellen

Egal ob bei Bildern, Zitaten, Videos und Co. es muss stets der Urheber angegeben werden – und dieser vorher um Erlaubnis gefragt werden (es sei denn es liegt eine öffentliche Genehmiguing durch CC vor)

Textstellen dürfen nur unter Kennzeichnung des Urhebers und der genauen Web- Adresse kopiert werden. (siehe auch wissenschaftliches Arbeiten) Dabei ist es natürlich noch lange nicht der Sinn ganze Artikel zu kopieren – lediglich die eigene Meinung soll durch kurze Zitate und Passagen unterstrichen werden.

Bei Bildern ist es wichtig, dass ihr nicht nur den Urheber um Erlaubnis fragt, sondern auch die Rechte der darauf abgebildeten Personen berücksichtigen.  (Am sichersten ist es natürlich wenn ihr die Bilder selbst aufnehmt.)

Verweise durch Links

Grundsätzlich sind Verlinkungen anderer Seiten, Quellen etc. erlaubt. Solange ihr nicht irgendwelche Propaganda- Seiten (rechtsradikale Seiten z. B.) verlinkt. Damit würdet ihr euch strafbar machen.

Dasselbe gilt für die Blogmoderation (Hosting). Ihr seid zwar nicht dafür verantwortlich, was andere  Nutzer kommentieren. Jedoch darf auch hier nichts in die rechtsradikale oder pornografische Richtung gehen – sollte das doch der Fall sein muss der Inhalt von euch sofort gelöscht und der Nutzer gesperrt werden.

Und zum Schluss noch das Ding mit den Buchcovern in der Rezension. Die meisten Verlage schreiben auf ihren Seiten, dass man Buchcover für eine Besprechung runterladen darf. Natürlich solltet ihr das dann auch auf diesen Seiten nutzen denn wenn ihr die Bilder einfach aus dem Netz nehmt am besten noch ohne Quellen etc. kann das erhebliche Geldstrafen mit sich bringen. Am besten fahrt ihr also, wenn ihr den Urheber des Bildes (Verlag oder direkt beim Selfpublisher o.ä.) direkt fragt oder eben auf den Verlagsseiten wo die Bilde zum Download freigegeben sind diese runterladet und die Quelle angebt.

 

Werbung und Rezensionsexemplare als solche kennzeichen?

Werbung für die ihr bezahlt wurde und eure Meinung sozusagen gekauft wurde,  muss kenntlich gemacht werden (z.B. durch PP). Jedoch muss ein Rezensionsexemplar, welches ihr zum Lesen und anschließend freien Rezensieren bekommen habt rechtlich nicht kenntlich gemacht werden. Wie ihr es moralisch handhabt bleibt jedoch euch überlassen 🙂

 

So, ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen – sollten euch irgendwelche Fehler auffallen, teilt mir diese bitte umgehend mit!

Hier ansonsten nochmal die PDF mit allen Eckdaten zum Download für euch:

Rechte von Bloggern PDF

 

Und falls es euch interessiert die liebe Melissa hat ebenfalls einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht: Hier  gelangt ihr zu ihrem Blog! Schaut unbedingt auch bei ihr vorbei 🙂

 

 

 

 

 

 

 

 

[1]  (aus: http://www.rp-online.de/digitales/internet/das-muessen-blogger-beachten-aid-1.3273527)

https://blogkurs.de/2014/11/rechte-und-pflichten-eines-blog-betreiber/

Schleichwerbung in Blogs oder die Notwendigkeit Rezensionsexemplare zu kennzeichnen

[2] Aus: http://www.rp-online.de/digitales/internet/das-muessen-blogger-beachten-aid-1.3273527

4 Kommentare

    1. Das ist interessant – ich bin kein Anwalt oder sonstiges und gebe jetzt mal das wieder, was ich herausgelesen habe. Also tatsächlich könnte man „Ich binde das M.M. ein Idiot ist“ als Beleidung auffassen. Dies müsste dann allerdings Herr Mustermann als solches benennen. Beim ersten Satz „M.M. ist ein Idiot“ ist es ohne Zweifel eine Beleidigung. Ich habe gerade von einem Fall gelesen, in welchem es ähnlich war. https://www.telemedicus.info/article/1505-BGH-zu-Tatsachenbehauptung-Meinungsaeusserung.html Somit ist dies, würde ich sagen kene Tatsachenbehauptung und Sie haben recht – wobei das wohl auch ein Streitpunkt vor Gericht sein könnte. Vielen Dank auf jeden Fall zu diesem Hiweis, ich werde die Tage nochmal mehr recherchieren und Infos heraussuchen – wobei ich denke, das mir da tatsächlich ein Fehler eingeschlichen ist 🙂

    2. “ Hinzustellen „XY ist ein Idiot“ ist weitaus verfänglicher als „Ich finde, XY ist ein Idiot“, oder noch besser „Diese Aktion lässt stark vermuten, XY sei ein Idiot“. So können Emotionen auf elegante Weise ausgedrückt werden ohne Gefahr zu laufen, wegen Rufmordes oder Beleidigung rechtlich belastbar zu sein.“ aus Quelle 1…hatte es wohl damals als sofort zulässig erachtet wobei da ja steht es sei „besser als…“ aber immer noch nicht 100 prozentig gut. Werde es mal als Mittelweg kennzeichnen 🙂 Danke!
      Und ja, natürlich sind Blogs, die ohne solche Beschimpfungen auskommen deutlich seriöser und professioneller 🙂

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